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Als Pflanzkartoffeln (umgangssprachlich auch als Saatkartoffeln, Setzkartoffel, Samenkartoffeln, Legkartoffel oder Steckkartoffel bekannt) dürfen nur Kartoffeln bezeichnet werden die die strengen Prüfkriterien einer amtlichen Überprüfung erfüllen. Dazu gehört ein ganzes Register an  Zulassungskriterien, Eintragung in der Europäischen Sortenliste und, und, und …

Wenn alle Kriterien, nachzulesen im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), in der Erhaltungssortenverordnung (ErhaltV) und in der Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV), erfüllt werden dürfen die Kartoffeln als zertifiziert Pflanzkartoffeln verkauft werden.


Viele alte Kartoffelsorten sind nicht, oder nicht mehr in der europäischen Sortenliste gelistet. Dies kann verschiedene Gründe haben z.B.:

– Landsorten z.B. Bamberger Hörnchen wurden oft nicht als Sorten eingetragen, da sie nur regional von den Landwirten produziert und weitervermehrt wurden.

– Freie Kartoffelsorten wie z.B. Ackersegen, hatten früher eine Zulassung, die allerdings nach einer 30-Jahres-Frist erloschen ist.


In diesen fällen kann eine Zertifizierung aus rein rechtlicheen Gründen nicht erfolgen sprich: es gibt  keine zertifizierten Pflanzkartoffeln von dieser Kartoffelsorte, sie dürfen lediglich als Speisekartoffel gehandelt werden.


Zwar können alte Sorten durch die  Erhaltungssortenverordnung nach modifizierten Kriterien zugelassen werden, dies ist aber sehr schwierig und Kosten aufwendig und auf Grund der geringen Anbaumengen auch nicht rentabel.




Das heißt rechtlich gesehen:

Wir müssen Sie hiermit ausdrücklich darauf hinweisen das es sich bei all unseren angebotenen Kartoffeln um Speisekartoffeln handelt, es sei denn wir bezeichnen sie ausdrücklich als „Zertifizierte Pflanzkartoffel“.

Sie dürfen rein rechtlich als Privatperson  die bei uns gekauften Speisekartoffeln natürlichen für den Eigengebrauch pflanzen, beachten Sie aber bitte das es sich nicht um Pflanzkartoffeln im Sinne des Saatgut-Verkehrsgesetzes (SaatG) bzw der Erhaltungssortenverordnung (ErhaltV) handelt.


Was heißt das für Sie wenn Sie bei uns Kartoffeln für den eigenen, privaten Anbau kaufen:


– Ab Mitte Januar verkaufen wir Speise-Kartoffeln (die wir gerne als Gemüsebeet-Kartoffeln bezeichnen) die zwar der Handelsklasse 1 entsprechen, allerdings angekeimt und dadurch evtl. etwas runzelig sein können.

– unsere Kartoffeln sind nicht Keim-hemmend behandelt, d.h. Sie beginnen ganz normal zu keimen wie es der Natur der Kartoffel entspricht.

– Viele, der uns beliefernden Landwirte, benutzen einen Teil der eigenen Kartoffeln für den weiteren Kartoffelanbau und achten deshalb sehr darauf nur gesunde Pflanzenbestände weiter zu vermehren.



Wir dürfen diese Kartoffeln laut gesetzt nur als Speisekartoffel handeln. Was sie mit den Kartoffeln dann machen, ob sie sie essen oder versehentlich in ein schönes Gemüsebeet fallen lassen liegt ganz bei Ihnen.




Der kleine  Unterschied

Oder

warum Speisekartoffel keine Pflanzkartoffeln im rechtlichen sinne sind